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Haushaltssatzung 2007
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Haushaltssatzung |
Haushaltssatzung 2007
Aufgrund des § 53 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Be-kanntmachung vom 14.07.1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.04.2005 (GV. NRW, S. 306) und der §§ 75 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW, S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV. NRW, S. 498), hat der Kreistag des Oberbergischen Kreises am 15.03.2007 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird
im Verwaltungshaushalt | im Vermögenshaushalt |
in der Einnahme auf 239.810.959 € | in der Einnahme auf 14.363.733 € |
in der Ausgabe auf 264.851.736 € | in der Ausgabe auf 14.363.733 € |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2007 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 1.770.125 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 650.000 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2007 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 60.000.000 € festgesetzt.
§ 5
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46,7865 % |
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0,1905 % |
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2,0764 % |
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19,4733 % |
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§ 6
Die im Stellenplan 2007 ausgewiesenen Stellen mit kw-Vermerken werden bei Ausscheiden der derzeitigen Stelleninhaber wegfallen.
Die Ausgaben in den einzelnen Sammelnachweisen sind gegenseitig deckungsfähig. Die ge-genseitige Deckungsfähigkeit der Sammelnachweise gilt nicht für die UA 1100, 1120, 1200, 1300, 1600 und 6101.
Bekanntmachungsanordnung
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW der Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 30.03.2007 vorgelegt worden. Die Bezirksregierung hat mit Verfügung vom 24.07.2007 die Genehmigungen zu § 5 Ziff. 1, 2 und 3 der Haushaltssatzung des Oberber-gischen Kreises und die Genehmigung nach § 76 Abs. 2 GO NRW zum fortgeschriebenen Haus-haltssicherungskonzept 2003 bis 2012 (mit Auflagen) erteilt.
Die vorstehende Haushaltssatzung des Oberbergischen Kreises für das Haushaltsjahr 2007 vom 13.08.2007 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Möglichkeit zur Einsichtnahme
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlus-ses 2007 zur Einsicht im Dienstgebäude in 51643 Gummersbach, Moltkestr. 42, 14.Etage, Zim-mer 10, während der Öffnungszeiten montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr bereitgehalten und ist unter der Adresse www.obk.de im Internet verfügbar.
Hinweis
Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt
oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
der Landrat hat den Kreistagsbeschluss vorher beanstandet oder
der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Kreis vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Gummersbach, den 13.08.2007
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gez.
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